Das Thema Volksabstimmung zur Schuldenbremse in Hessen die mit der Wahl am 27. März 2011 ansteht, hat mich die letzten Tage beschäftigt. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass eine Volksabstimmung in diesem Punkt eigentlich eine Überforderung der Wähler ist. Das Thema Finanzen ist so komplex, dass wohl die wenigsten Bürger überhaupt überblicken welche Konsequenzen das haben könnte oder welche Punkte eine Rolle spielen. Das sieht man auch an den sehr flachen Videos die ich in meinem Beitrag “Volksabstimmung zur Schuldenbremse in Hessen 2011 – Für und Wider” eingebunden habe. Ich habe mir online den stenographischen Bericht der öffentlichen Anhörungen im hessischen Landtag zur Schuldenbremse vom 03. November 2010 besorgt. Der Bericht bei dem ausgewiesene Volkswirtschaftler von Universitäten und andere Experen zur gesellschaftlichen Themen der verschiedensten Institutionen zu Wort kamen umfasst 130 Seiten – samt Fragen, Antworten und Zwischenrufen.
Zunächst möchte ich hier festhalten, dass der Volksentscheid darüber bestimmen soll, ob die Verfassung des Landes Hessen (s. grünes Faltblättchen bei den Wahlunterlagen aus dem Briefkasten) geändert werden soll. Die Änderung würde eine Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 in die Verfassung festschreiben. Wie die entsprechenden Maßnahmen, Berechnungsverfahren usw. usf. aussehen, würde in einem Gesetz dazu dann festgeschrieben.
Es gibt viele Kritikpunkte und Fallstricke die das Vorhaben Schuldenbremse kompliziert gestalten. Der eingängige Tenor den ich aus dem Bericht (den ich in Auszügen gelesen habe) heraushöre ist: Eine Schuldenbremse ist nicht generell falsch, muss jedoch richtig umgesetzt werden, sonst bringt sie große Probleme mit sich, engt die Regierung und die Wirtschaft in Zeiten von Konjunkturproblemen oder Wirtschaftskrisen ein und macht sie somit handlungsunfähig, was dann auch den Bürgern und den Sozialleistungen zu Schaden kommt.
An folgender Stelle möchte ich ein paar Punkte aus dem Bericht zitieren und dann abschließend einen kritischen Blick entsprechend der Meinung von Prof. Dr. Scherf (Justus-Liebig Universität Gießen) auf die Verfassungsänderung werfen.
Außerdem möchte ich noch einwerfen, dass die Verfassungsänderung, genau genommen der neue Gesetzestext, an manchen Stellen sehr offenen Gestaltungsspielraum für unterschiedlichste Interpretationen lässt. So wird auch schon in der Anhörung aus dem Landtag angesprochen, dass es langfristig zu viel Diskussionen kommen wird, wie die aktuelle wirtschaftliche Lage denn nun zu interpretieren sei und ggf. auch mit Klagen zu rechnen ist.
Ich empfehle an dieser Stelle nach der Einführung direkt ganz unten mit dem Fazit weiter zu machen, da die interessanten Zitate doch sehr umfangreich sind. Wer danach immer noch Lust hat auf die wissenschaftlichen Ausführungen der Herren Professoren und Doktoren kann hier weiter lesen.
Aus der öffentlichen Anhörung – Eine wissenschaftliche Sichtweise
Nachfolgend ein paar markante Zitate aus der Anhörung ohne Kommentare. Diese macht sich der geneigte Wähler an dieser Stelle bitte selbst!
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