Ein Kunde der Deutschen Telekom hatte selbige verklagt, mit dem Ziel die Dauer der Speicherung der IP-Adresse für den Tarif “T-Online DSL flat” von bisherigen 80 Tagen zu unterbinden. Nach erster Instanz beim Landgericht Darmstadt und nach Vereinbarung der Telekom mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten werden die IP-Adressen für die DSL-Flat nur noch sieben Tage lang nach Verbindungsende gespeichert, wie heise.de heute berichtet. Somit besteht kein Anspruch auf sofortige Löschung. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt.
In der Begründung des OLG heißt es, dass der Kunde mit dem DSL-Flat-Tarif einen komplexen Service erworben hat, der es ihm auch z. Bsp. ermöglichen würde sich von wo anders ins Internet einzuwählen. Die Telekom benötigt die IP-Adressen dann zur Abrechnung. Von daher sei der Zeitraum von sieben Tagen nicht zu beanstanden, indes der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Verarbeitung für die Abrechnung auch in weniger als sieben Tagen von Statten gehen kann.
Ich dachte bisher immer, dass vor allem bei den Flatrates die IP-Adressen gar nicht gespeichert werden müssen. Jedoch empfinde ich eine Verkürzung der Speicherzeit von 80 auf sieben Tagen als sehr angenehm. Dem Kläger reicht das jedoch nicht und er hat bereits Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Interessant wäre auch zu erfahren, ob dieses Urteil dann automatisch auch für andere Internet-Diensteanbieter mit Flatrates gilt oder nur für die Telekom.
Verwandte Beiträge:





















0 Responses to “Speicherung von IP-Adressen für DSL-Flats nur noch sieben Tage”