Seit einigen Monaten ist ja bekannt, dass durch eine neue Richtlinie der EU-Kommission die normalen Glühlampen, im Volksmund wegen ihrer Form auch Glühbirnen genannt, faktisch verboten werden. Dabei spricht die EU-Kommission kein direktes Verbot aus, sondern hat so genannten Energieeffizienzklassen eingeführt. Alle neuen Lampen die auf den Markt kommen müssen den Kriterien der Effizienzklasse A entsprechen, was für die Lampen mit mattiertem Glas ein Verbot in der EU ab September 2009 bedeutet. Für Leuchtmittel mit klarem Glas werden weitere Effizienzklassen schrittweise eingeführt. So müssen Lampen mit klarem Glas ab 100 Watt ab September 2009 die Klasse C erfüllen, für Lampen ab 75 Watt ab September 2010 die Klasse C und so geht es in Schritten von einem Jahr weiter bis 2012 alle alle klaren Glaslampen egal welcher Wattzahl mindestens die Klasse C erfüllen müssen. Eine Übersicht dazu gibt es auf wikipedia.de.
Ich habe mich nun, weil ich eine ausgebrannte Energiesparlampe (die eigentlich Kompaktleuchtstofflampe
heißt) hier liegen habe, gefragt wo ich diese nun entsorgen muss. Schließlich ist in der Lampe, wie auch groß aufgedruckt, das Schwermetall Quecksilber1 enthalten. Auf jeden Fall darf die Lampe nicht in den normalen Hausmüll, weder in den gelben Sack noch in den Restmüll, was mit der alten Glühlampe möglich war. Auch der Glascontainer ist für sowohl für die Energiesparlampe als auch für die normale Glühlampe eindeutig nicht der richtige Entsorgungsweg.
In einer Pressemitteilung der Stadt Darmstadt vom 09.04.2009 informiert die Pressestelle darüber, dass Sparlampen außer beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) nun auch bei sieben acht städtischen Einrichtungen kostenlos abgegeben werden können. Diese Einrichtungen sind folgende:
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Fußnoten
- Chemisches Zeichen ist Hg für lat. hydrargyrum [↩]




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