Ypsilanti hat ihr Versprechen gehalten und mit einer linken Mehrheit von SPD, Grünen und Die Linke im hessischen Landtag die Studiengebühren wieder abgeschafft. Es wurde ein Gesetz verabschiedet, welches festhält, dass die Regierung in Zukunft auf Studiengebühren im Allgemein – das heißt sowie auf Erstsemestergebühren und Langzeitstudiengebühren – verzichten will und natürlich wird. Die Netzeitung schreibt dazu:
Das Gesetz legt fest, dass die Hochschulen die mit der Abschaffung der Gebühren verbundenen Einnahmeausfälle von 92 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen. Über die Vergabe dieser Mittel soll an jeder Hochschule eine Kommission entscheiden, an der die Studenten zur Hälfte beteiligt sind.
Des Weiteren ist in der Netzeitung zu lesen, dass diese Meinung natürlich nicht von dem gesamten Parlament geteilt wird. CDU und FDP äußern ihre Kritik und halten die getroffene Entscheidung für falsch, vor allem die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren.
Als Student müsste man, so könnte man denken, natürlich generell gegen Studiengebühren sein. Verhilft uns aber doch unsere Bildung und unser Niveau dazu, eine sachliche Debatte und genaue Betrachtungsweise der Vor- und Nachteile.
Eine Frage, die ich mir zur Einführung der Studiengebühren stellte war, ob sie wirklich sinnvoll sind, ihren Zweck erfüllen oder eher hinderlich und ungerecht. Was für die einen eine Eindeutige Tatsache darstellt, ist für mich – zumindest mittlerweile – nicht mehr eindeutig. Was jedoch geblieben ist, ist die Kritik an Studiengebühren ab dem 1. Semester und die Höhe von 500 €.
In einem Semester fallen somit für einen Studenten zusätzliche Kosten von 83,33 € an. Wenn somit Kosten für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim (was in Darmstadt im Durchschnitt für ca. 22qm) zwischen 230 € bis über 300 € kostet, zu bezahlen sind, dazu pauschal Stromkosten von ca. 28 € sowie weitere Umsatzkosten für Lebenshaltung, Telefon und Versicherungen (Haftpflicht und Krankenkasse) sind schnell im Monat 450 € verpufft. Wenn ein Student nun nebenher arbeiten geht, was bei geringer bis fehlender Unterstützung der Eltern unvermeidlich ist und monatlich zwischen guten 550 und 650 € verdient und weitere 100 € im Monat für Kleidung und Freizeit (Essen, Party, Kino, CDs usw.) berechnet werden, dann fallen 83,33 € schon stark ins Gewicht. Manch einer kann sich das nicht leisten!
Einige Studenten zum Beispiel aus dem Studiengang Informatik arbeiten dann nebenher noch als freiberufliche Webdesigner und versuchen sich ein Zubrot zu verdienen. Der Nachteil dabei ist, dass das Studium unweigerlich darunter leidet, weil die Zeit fehlt. Hierbei noch nicht eingerechnet ist die sowieso von jedem Studenten zu bezahlende Verwaltungspauschale, die für Verwaltung so wie für Semesterticket und andere Dinge (bspw. der AStA) von ca. 140 bis über 200 € / Semester zusätzlich zu bezahlen sind!
Das war das “wider”, was ist das “für”?
Fakt ist, dass auch einige Studenten, aus welchen Gründen auch immer, relativ lange für ein Studium brauchen. Die Regelstudienzeit ist, wie oft fälschlicherweise vernachlässigt wird, eine Veranschlagung der mindestens benötigten Zeit, wenn alle Veranstaltungen im vorgegebenen Rahmen geschafft werden. Kann man eine Prüfung nicht absolvieren oder verhaut eine solche, kann sich schon das ganze Studium, um ein Semester verschieben. Dabei sind noch keine persönlichen Probleme oder das Zurecht-Finden sowie oft auch eine gewisse Trägheit seitens der Studenten berücksichtigt. Die durchschnittliche Studiendauer liegt also deutlichen (oft zwei, drei Semester) über der Regelstudienzeit. Um den Studenten einen gewissen Ansporn zu geben, ist es jedoch u.U. sinnvoll Langzeitstudiengebühren einzuführen, die z.Bsp. ab der Regelstudienzeit+4 veranschlagt werden.
Außerdem werden durch das zusätzliche Geld oft die miserablen Zustände an manchen Universitäten verbessert – hoffentlich!
Meine Kritik ist jedoch, dass …
- …sich die Politik nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber der Bildung und damit der Ausbildung der Jugend und somit der Zukunft des Landes stehlen darf. Sprich: das Land muss in angemessener Höhe die Bildung in allen Bereichen (Schulen, Gymnasien, Hochschulen und Universitäten wie auch an berufsbildenden Schulen) unterstützen! Studiengebühren dürfen also keine vollständige Streichung der Landesmittel nach sich ziehen!
- …die Studiengebühren von 500 € und Langzeitstudiengebühren von 700 € bis zu 1500 € / Semester ein unverschämt hohes Maß sind! Kein normaler Student kann sich das auch nur ein Semester lang leisten. Er müsste dafür solange und soviel arbeiten gehen, dass sich sein Studium nur noch weiter unnötig verzögern würde und somit ist eine dermaßen hohe Gebühr kontraproduktiv.
- …sich Studiengebühren teilweise abschreckend, aber auch negativ auf die Chancengleichheit auswirken. Studien haben immer wieder gezeigt (bspw. auch die Pisa-Studien), dass Kinder aus sozial besser gestellten und Akademikerfamilen eher an einem Studium teilnehmen, als es schwächere Schichten im Verhältnis tun müssten sollten.
- …dass Roland Koch als hessischer Ministerpräsident einfach ein Gesetz zu Studiengebühren aufstellte, obwohl er genau wusste, dass in der hessischen Verfassung eine unentgeltliche (das heißt gebührenfreie) Bildung verankert ist. Nicht dazu fallen Zahlungen die z.Bsp. eine Verwaltungspauschale darstellen (da hiermit anfallender Aufwand pro Student und Zusatzleistungen wie das Semesterticket finanziert werden, welches der Chancengleichheit dient).
Studiengebühren sind also nicht nur negativ, Langzeitstudiengebühren mit Maß, können also u.U. auch ein probates Mittel sein eher trägen Studenten zu einem mehr oder weniger flotten Abschluss zu verhelfen.
Alles in allem bin ich also zum größeren Teil glücklich über die Entscheidung, da sie eine sehr starke Belastung von mir (und meinen Eltern) nimmt, die das Studium unbelasteter machen.
Andererseits finde ich es auch in Ordnung, wenn man als zukünftiger Akademiker (mit meistens einem relativ guten Gehalt) Verantwortung für seine kostenintensive Ausbildung übernimmt. Ein Modell könnte auch sein, nach dem Studium mit entsprechend guter Anstellung einen gewissen Betrag an das entsprechende Land zurückzuzahlen.
Letzteres würde mehr Gerechtigkeit in den, in der Netzeitung zitierten nicht ganz unberechtigten Punkt der FDP bringen:
Dagegen sprach der hessische FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn von einem unsozialen und ungerechten Gesetz. Nun müssten wieder Arbeiter und Handwerker mit ihren Steuergeldern die kostenlose Ausbildung von Akademikern finanzieren.
Ich hoffe, dass sich die Bildungslandschaft, sowohl auf Hochschul- sowie auf Schulebene in den nächsten Jahren positiv weiterentwickeln und sich damit den neuen Gegebenheiten unserer Zeit anpassen wird. Eine Überdenkung unseres Bildungssystems ist absolut unerlässlich!
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